Kurzantwort
Krankhaft verzögerte Magenentleerung. Sie gilt als Gegenanzeige für GLP-1-Medikamente, weil diese die Magenentleerung zusätzlich verlangsamen.
Krankhaft verzögerte Magenentleerung. Sie gilt als Gegenanzeige für GLP-1-Medikamente, weil diese die Magenentleerung zusätzlich verlangsamen.